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Auf­­nahme­­voraus­­setzungen

Auf­­nahme­­voraus­­setzungen

Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

Wurden diese Gegenstände nach dem Bildungsziel „Standard“ nicht schlechter als „Gut“ beurteilt, ist ebenfalls keine Aufnahmeprüfung erforderlich.

Wenn Ihre Tochter/Ihr Sohn eine Mittelschule mit leistungsdifferenziertem Unterricht besucht, und die Beurteilung dem Lesitungsniveau „Standard“ mit der Note Befriedigend oder Genügend (in den Gegenständen Deutsch, Englisch und Mathematik) erfolgte, ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich.

Bei Besuch einer AHS ist lediglich der positive Abschluss der 4. Klasse erforderlich. (Eine Beurteilung mit „Nicht genügend“ aus „Latein“ oder einer „2. Lebenden Fremdsprache“ wird dabei nicht berücksichtigt.)

Der erfolgreiche Abschluss einer Polytechnischen Schule in der 9. Schulstufe ist für die Aufnahme ebenfalls ausreichend.

Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Aufnahmsprüfung erforderlich ist, ist das Jahreszeugnis.

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Fachschule für wirtschaftliche Berufe

Wenn Ihre Tochter/Ihr Sohn eine Mittelschule besucht und in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch nach dem Bildungsziel „Standard AHS“ beurteilt wurde und in keinem dieser Gegenstände schlechter als mit „Befriedigend“ beurteilt worden ist, ist keine Aufnahmeprüfung erforderlich.

Wurde nur einer dieser Gegenstände nach dem Bildungsziel der grundlegenden Allgemeinbildung mit „Genügend“ beurteilt und stellt die Klassenkonferenz der Mittelschule fest, dass die Schülerin/der Schüler mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen einer dreijährigen mittleren Schule genügen wird, so entfällt ebenfalls die Aufnahmeprüfung.

Nach dem Besuch der 9. Schulstufe in einer Polytechnischen Schule oder einer Haushaltungs- bzw. Hauswirtschaftsschule ist bei positivem Abschluss ebenfalls keine Aufnahmsprüfung erforderlich.

Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Aufnahmsprüfung erforderlich ist, ist das Jahreszeugnis.

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