Informationen für Erziehungsberechtigte über das Aufnahmeverfahren Schuljahr 2023/24
Anmeldefrist bis 10. März 2023
Das konkrete Datum der Anmeldung innerhalb dieser Frist ist für die Aufnahme nicht entscheidend. (Verspätet einlangende Anträge werden nach Möglichkeit berücksichtigt.)
Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Geburtsurkunde,
- Staatsbürgerschaftsnachweis (des Kindes bzw. des Erziehungsberechtigten),
- Meldezettel sowie
- Schulnachricht in Original und eine Kopie (wenn nicht vorhanden: letztes Zeugnis).
Weiters müssen Sie uns eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme (z.B. E-Mail-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, Faxnummer) und etwaige weitere in Betracht gezogene Schulen bekannt geben.
Sie können sich direkt hier auf unsere Website per Online-Formular anmelden oder unten stehendes PDF-Formular ausdrucken, ausfüllen und es uns per Post oder persönlich zukommen lassen.
Bestätigung der Anmeldung
Die Anmeldung an der Schule wird auf der Rückseite des Originals der Schulnachricht von der Schule bestätigt (Schulstempel, Datum, Uhrzeit und Unterschrift).
Anmeldung an mehreren Schulen
Sollten Sie Anmeldungen an mehreren Schulen vornehmen, so ist die nach Datum und Uhrzeit an der ersten Stelle angeführten Schule als Wunschschule anzusehen.
Nur diese ist berechtigt, Ihrem Kind einen Schulplatz vorläufig zuzuweisen. Mehrfach-Anmeldungen erscheinen aus diesem Grund nicht sinnvoll.
Verfügbare Plätze
Sofern an der Schule nicht ausreichend Schulplätze verfügbar sind, erfolgt eine Reihung der Aufnahmebewerber/innen nach Maßgabe der Eignung, der Wohnortnähe und des Besuches der Schule durch eine Schwester oder einen Bruder. Die Schulen geben Ihnen auf Wunsch Auskunft über etwaige schulautonome Reihungskriterien, die nähere Bestimmungen über die Reihung festlegen.
Vorläufige Aufnahme
Sie werden von der Schule (Wunschschule) bis spätestens Montag 10. April 2023 verständigt, ob ihr Kind einen Schulplatz vorläufig zugewiesen bekommt. Sollten Sie den vorläufig zugewiesenen Schulplatz nicht annehmen, haben Sie dies der Schule mitzuteilen.
Wenn Ihrem Kind kein Schulplatz vorläufig zugewiesen werden konnte, werden Sie von der abweisenden Schule darüber informiert, an welchen Schulen Schulplätze verfügbar sind. Gleichzeitig wird Ihnen die bei der Bildungsdirektion für Steiermark eingerichtete Informations-Hotline bekannt gegeben. Sie müssen Ihr Kind bis spätestens Ende April 2023 an einer der genannten Schulen anmelden. Sollten Sie an dieser Schule bereits im ersten Anmeldeverfahren eine Anmeldung vorgenommen haben, müssen Sie die Anmeldung bestätigen.
Bis spätestens Freitag (07. Juli 2023) der letzten Unterrichtswoche werden Sie darüber informiert, ob Ihrem Kind ein vorläufiger Schulplatz zugewiesen wird. Die endgültige Aufnahme erfolgt erst mit Abgabe des Jahreszeugnisses und mit der Erfüllung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen.
Durch den Nachweis der Erfüllung sämtlicher Aufnahmevoraussetzungen (entsprechendes Jahreszeugnis, etwaige erfolgreich abgelegte Aufnahme- und/oder Wiederholungs- bzw. Nachtragsprüfungen) wird die vorläufige Schulplatzzuweisung verbindlich.
Aufnahmeprüfungen
Aufnahmeprüfungen finden am Dienstag, 04. Juli und Mittwoch, 05. Juli 2023 der letzten Schulwoche statt. Ob eine Aufnahmeprüfung erforderlich ist, erfahren Sie auf der Seite Aufnahmevoraussetzungen.